Lohnsteuerkarte, elektronische
Kurzinformationen
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörde auf
die Finanzämter.
Für melderechtliche Änderungen z. B.:
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Heirat
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Geburt eines Kindes
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Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Meldebehörde zuständig.
Ansprechpartner
Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
(033839) 669-29