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Öffentliche Trinkwasserversorgung


Beschreibung

 

Die Gemeinden Bensdorf, Rosenau und Wusterwitz haben die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Trinkwasserversorgung durch Beschluss der jeweiligen Gemeindevertretung an das Amt Wusterwitz übertragen.

 

Für die technische Betriebsführung der zentralen öffentlichen Wasserversorgungsanlage wurde ein Vertrag mit der BRAWAG GmbH geschlossen.

 

Die Lieferung von Wasser für das Amt Wusterwitz erfolgt gemäß Verträgen mit der BRAWAG GmbH über das Wasserwerk Mahlenzien.

 

Die Wasserhärte des liefernden Wassers, welche die Konzentration von Kalzium und Magnesium im Wasser angibt, liegt im mittleren Härtebereich bei 14 °dH (deutscher Härte).

 

 

Herstellung eines Hausanschlusses

 

Die Herstellung eines Anschlusses an die zentrale öffentliche Wasserversorgungsanlage  ist nur auf Antrag hin möglich. Dieser ist mit den dafür vorbereiten Formularen (siehe unten) zu stellen.

 

Die Anträge können Sie auch telefonisch unter 033839 669-14 anfordern oder zu den Sprechzeiten im Amt Wusterwitz entgegen nehmen.

 

Folgende Unterlagen sind den Anträgen mindestens beizufügen:

  • Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
  • Grundriss des Keller- und Erdgeschosses mit Einzeichnung des Hausanschlussraumes
  • Flurkarte (örtliche Lage des Gebäudes)
  • Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges oder Kaufvertrages
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, sofern der Antragsteller nicht der Grundeigentümer ist

 

Die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt dann durch ein vom Amt Wusterwitz beauftragtes Unternehmen.

 

 

Ausleihe eines Standrohres

 

Für Baumaßnahmen u.ä. besteht für Sie die Möglichkeit, sich im Amt Wusterwitz ein Standrohr zur Wasserentnahme aus der öffentlichen Versorgungsleitung auszuleihen.

 

Dazu ist vorher eine telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 033839/ 669-14 erforderlich, um zu klären, ob für den gewünschten Zeitraum ein Standrohr verfügbar ist.

 

 

Gebühren für die Standrohrausleihe:

1.    23,36 € (zzgl. Mehrwertsteuer) Grundgebühr

2.    0,75 € (zzgl. Mehrwertsteuer) je Tag

3.    1,22 € Mengengebühr (zzgl. Mehrwertsteuer) je m³


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Gebührensätze für die Wasserversorgung

 

Mengengebühr:         

1,22 € (zzgl. MwSt.) je m³

 

Grundgebühr:            

Wasserzählergröße Qn 2,5     =          6,50 € (zzgl. MwSt.) je Monat

Wasserzählergröße Qn 6,0     =          19,49 € (zzgl. MwSt.) je Monat

Wasserzählergröße Qn 10,0   =          32,49 € (zzgl. MwSt.) je Monat

Wasserzählergröße Qn 50,0   =          51,99 € (zzgl. MwSt.) je Monat


Ansprechpartner

Michael Weise
Zimmer 301, 2. Obergeschoss
Telefon (033839) 669-14


Formulare

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