Veranstaltung, anmelden einer Veranstaltung unter freiem Himmel
Kurzinformationen
Eine öffentliche Veranstaltung ist grundsätzlich anzuzeigen.
Die Nachtruhe ist ab 22.00 Uhr durch entsprechende Drosselung des Schallpegels einzuhalten; erhebliche Belästigungen für nicht beteiligte Bürger sind zu vermeiden. Für den Veranstalter der Feierlichkeit ist diese Angelegenheit mit der Abgabe oder Einsendung des ausgefüllten Anzeigebogens an das Ordnungsamt erledigt.
Notwendige Unterlagen
Datum und Uhrzeit
Name, Anschrift und Handynummer des Veranstalters
Ort der öffentlichen Veranstaltung
Thema der Veranstaltung
Anzahl der Teilnehmer
Ansprechpartner
Nico Losch
Raum 103
(033839) 669-28
Formulare
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