Öffentliche Verkehrsflächen, Sondernutzung
Kurzinformationen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zu benutzen.
Beispiele:
- Aufstellen eines Baugerüstes auf einem Gehweg oder einer öffentlichen Fläche vor einem Haus
- Aufstellen eines Baucontainers auf öffentlichen Flächen
- Werbeplakate
Beschreibung
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist in der Regel schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung beim Fachdienst Ordnung zu stellen. Dem Antrag sind Pläne, Zeichnungen oder andere, geeignete Unterlagen zur Verdeutlichung beizufügen. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben.
Die Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Belange des Verkehrs dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.
Rechtsgrundlagen
- Satzung der Gemeinde Bensdorf über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Satzung der Gemeinde Rosenau über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Satzung der Gemeinde Wusterwitz über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Notwendige Unterlagen
- Antrag mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
- Erläuterungen, Zeichnungen, textliche Beschreibungen, Karten oder sonstiges
- Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straßen Rechnung getragen wird.
Fristen
spätestens 14 Tage vorher
Gebühren
Mindestgebühr für die Erlaubnis 5 EUR, siehe Satzung der Gemeinde
- Gebührenverzeichnis Bensdorf und Wusterwitz -
Lfd. |
Art der Sondernutzung |
Gebührenmaßstab |
Gebühr in € |
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Verkaufs- und Imbissstände (baurechtlich genehmigungspflichtig)
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m²/Monat
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5,00 |
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Warenautomaten und sonstige Werbeanlagen über 0,30 m Tiefe an baulichen Anlagen oder die sich freistehend im Straßenraum befinden
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m²/Jahr
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20,00 |
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Warenauslagen vor eigenen Geschäften
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gebührenfrei |
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Abstellen von Werbewagen |
m²/Tag
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0,50 |
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Sonstige Nutzung der Straßen zu gewerblichen Zwecken
a) Stände unter 15 m²
b) Stände über 15 m² |
monatlich täglich
monatlich täglich
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50,00 5,00
100,00 10,00 |
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Tische und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten und ähnlichem |
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gebührenfrei
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Benutzung öffentlicher Flächen
a) Zirkusunternehmen
b) Fahr- und Schaugeschäfte sowie andere Volksfestähnlichen Einrichtungen
c) pro Stand bis max. 15 qm
d) Lebensmittel- und Ausschankstände
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täglich
täglich
täglich
täglich |
25,00
15,00
25,00
50,00 |
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Lagerung von Baumaterialien |
m²/Monat |
1,00
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Aufstellen von Containern |
Stück/Woche |
5,00
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Aufstellen von Gerüsten, Bauzäunen, Baubuden und Geräten aller Art |
m²/Monat |
1,00 mindestens jedoch 5,00
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Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr.
Ansprechpartner
Heike Feldt
Zimmer 109, Erdgeschoss
(033839) 669-29
Nico Losch
Raum 103
(033839) 669-28