Heizkostenhilfe für Privathaushalte
Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/.
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