Landkreis Potsdam-Mittelmark schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern sowie die Nutzung des Grundwassers ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis.
Die Verfügung gilt seit der Veröffentlichung am 30. Juni 2023 bis zunächst zum 30. September 2023. Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.
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