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Information zur neuen Hundehalterverordnung (HundehV) im Land Brandenburg

Mit Wirkung zum 01. Juli 2024 trat im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung (HundehV) in Kraft. Die neue HundehV knüpft zum einen an die bisherigen Regelungen der alten Verordnung an und bringt zum anderen einige wesentliche Änderungen mit sich.

 

Anmelde- und Kennzeichnungspflicht

 

Alle Hunde ab der achten Lebenswoche müssen ordnungsbehördlich angemeldet werden, unabhängig von Größe oder Gewicht. Auch bereits existierende Hunde, die bislang nicht gemeldet sind, müssen nachgemeldet werden. Halterinnen und Halter müssen dem Ordnungsamt - unabhängig von der steuerlichen Erfassung - Angaben zur Rasse, dem Wurfdatum, der Fellfarbe, der Chipnummer und ihre eigenen Personalien mitteilen.

 

Leinenpflicht und Mitnahmeverbote

 

Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Hunde müssen weiterhin an bestimmten Orten, wie bei öffentlichen Veranstaltungen, in begrenzten und der Allgemeinheit zugänglichen Parks und Grünanlagen oder auf Zuwegungen und Grundstücksflächen von Mehrfamilienhäusern, an der Leine geführt werden. Zudem gilt ein Mitnahmeverbot für Hunde auf Kinderspielplätzen, gekennzeichnete Liegewiesen und öffentlichen Badestellen. Die Hunde sind so sicher an der Leine zu führen, dass Tiere, Menschen oder Sachen nicht gefährdet werden.

 

Abschaffung der Rassenliste

 

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung der sogenannten Rassenliste. Statt der Rassezugehörigkeit wird nun die Gefährlichkeit eines Hundes individuell beurteilt, abhängig von der Sachkunde der Halterin oder des Halters und dem Verhalten des Hundes. Bisher als gefährlich eingestufte Rassen gelten unter der neuen Verordnung nicht mehr automatisch als solches. Die Einstufung erfolgt jeweils im konkreten Einzelfall durch die örtliche Ordnungs-behörde, bspw. nach einem Bissvorfall. 
Diese Änderungen haben das Ziel, eine individuellere Beurteilung der Hundehaltung und des Verhaltens von Hunden vorzunehmen sowie die Halterinnen und Halter stärker in die Verant-wortung zu nehmen.

 

Bei Fragen steht das Ordnungsamt des Amtes Wusterwitz gerne zur Verfügung.

 

 

 

gez. Michael Hase

- Amtsdirektor -

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Wusterwitz
Di, 20. August 2024

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