Steuer- und Pachtangelegenheiten
Hier finden Sie Informationen und Dokumente rund um Steuer- und Pachtangelegenheiten.
Anliegen, die Sie gern persönlich vortragen möchten, können Sie gern bei der unten genannten Ansprechpartnerin vortragen. Hier werden Sie kompetent beraten, bekommen Auskünfte, Merkblätter, Anträge und Formulare rund um das Thema Steuern und Pachten.
Ansprechpartner Steuern und Pachten:
Herr Florian Müller
Tel.: (033839) 669 23
Raum: 206
Informationen:
- Festsetzung der Grundsteuern A und B
Erstellung des Grundsteuerbescheides aufgrund des vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrages. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und die Grundsteuer B für bebaute bzw. unbebaute Grundstücke. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 280 v.H. und für die Grundsteuer B 380 v.H. für die Gemeinden Bensdorf und Wusterwitz. Für die Gemeinde Rosenau beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 460 v.H. und für die Grundsteuer B 545 v.H. - Festsetzung der Grundsteuern nach Ersatzbemessung
Die vom Finanzamt noch nicht bewerteten Grundstücke, werden aufgrund einer Ersatzbemessung versteuert. Hierzu erhält der Eigentümer ein Formular, zur Erklärung der vorhandenen Ersatzbemessung. - Festsetzung der Gewerbesteuer
Erstellung des Gewerbesteuerbescheides aufgrund des vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages. Der Hebesatz beträgt für alle 3 Gemeinden 320 v.H.. - Festsetzung der Hundesteuer
Laut Hundesteuersatzung ist jeder verpflichtet, der im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen einen Hund hält, diesen steuerlich anzumelden. Es gelten die folgenden Steuersätze:
Die Steuer beträgt in der Gemeinde Wusterwitz jährlich
a) für den 1. Hund 20,00 €
b) für den 2. Hund 40,00 €
c) für den 3. und jeden weiteren Hund 60,00 €.
Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für jeden gefährlichen Hund im Sinne des § 2 der Satzung jährlich 200,00 €.Die Steuer beträgt in der Gemeinde Bensdorf jährlich
a) für den 1. Hund 20,00 €
b) für den 2. Hund 40,00 €
c) für den 3. und jeden weiteren Hund 60,00 €.Die Steuer beträgt in der Gemeinde Rosenau jährlich
a) für den 1. Hund 20,00 €
b) für den 2. Hund 40,00 €
c) für den 3. und jeden weiteren Hund 60,00 €.
Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für jeden gefährlichen Hund im Sinne des § 2 der Satzung jährlich 200,00 €.Die Gründe einer Steuerbefreiung entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde. - Pachten
Annahme von schriftlichen Pachtanfragen und Erstellung der Pachtverträge.
Dokumente:
Verlinkungen:
Gewerbesteuergesetz