Bildung Wahlausschuss
Amt Wusterwitz
- Die Wahlleiterin -
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Wusterwitz, 04. Dezember 2023
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bildung Wahlausschuss
- Aufruf zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss -
Mitarbeit im Wahlausschuss für die Kommunalwahlen
Entsprechend des §16 Abs. 1 Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) i.V.m. §3 Abs. 1 Branden-burgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) werden die in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Wusterwitz vertretenden Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen gebeten bis zum 20. Januar 2024 geeignete und wahlberechtigte Personen als Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen.
Der Wahlausschuss ist u.a. für die Zulassung der Wahlvorschläge und für die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig.
Der Vorschlag soll den Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit enthalten.
Es wird auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlausschuss nach §92 Abs. 4 und 5 BbgKWahlG hingewiesen. Demnach dürfen u.a. Wahlbewerber*innen, deren Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauens-personen sowie Wahlvorsteher*innen oder Mitglieder der Wahlvorstände nicht Mitglied im Wahlausschuss sein.
Die Vorschläge sind schriftlich an:
Amt Wusterwitz
- Wahlleiterin -
August-Bebel-Straße 10
14789 Wusterwitz
oder per E-Mail an:
zu richten.
gez. I. Heilscher
- Wahlleiterin des Amtes Wusterwitz -
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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